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   FG Rheinland-Pfalz, 26.08.2003 - 2 K 1492/03   

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https://dejure.org/2003,14208
FG Rheinland-Pfalz, 26.08.2003 - 2 K 1492/03 (https://dejure.org/2003,14208)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.08.2003 - 2 K 1492/03 (https://dejure.org/2003,14208)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. August 2003 - 2 K 1492/03 (https://dejure.org/2003,14208)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kürzung des Vorwegabzugs bei mehreren Arbeitsverhältnissen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kürzung des Vorwegabzugs bei mehreren Arbeitsverhältnissen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Vorwegabzug bei mehreren Arbeitsverhältnissen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EStG § 10 Abs. 3 Satz 2 Buchst. a
    Vorwegabzug: Kürzung bei mehreren Arbeitsverhältnissen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2004, 407
  • EFG 2004, 102
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 14.04.2003 - XI B 226/02

    Sonderausgaben-Vorwegabzug bei Ehegatten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 26.08.2003 - 2 K 1492/03
    Nach der historischen Entwicklung der Kürzungsnorm (vgl. hierzu die ausführliche Darstellung in dem Beschluss des BFH vom 14. April 2003, XI B 226/02, 995) sowie ihrem Sinn und Zweck kann nur diese letztere Auslegung zutreffen.

    Die Außerachtlassung von Einnahmen aus einer Tätigkeit, für die keine Zukunftssicherungsleistung erbracht werden, ist darüber hinaus geboten, da ansonsten Steuerpflichtige, die sozialversicherungspflichtige und nichtsozialversicherungspflichtige Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit beziehen, schlechter gestellt würden als Steuerpflichtige, die sozialversicherungspflichtige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und im übrigen Einkünfte aus einer anderen Einkunftsart beziehen, denn die systematische Unterscheidung der Einkunftsarten kann keine Ungleichbehandlung in den Rechtsfolgen rechtfertigen (BFH, Beschluss vom 14. April 2003, XI B 226/02 NV 2003, 995).

  • BFH, 16.10.2002 - XI R 23/00

    Vorwegabzug für Vorsorgaufwendungen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 26.08.2003 - 2 K 1492/03
    Auch aus dem in BFH/NV 2003, 463 abgedruckten Urteil des BFH sei nichts anderes zu entnehmen, denn es sei zu einem anders gelagerten Fall ergangen, in dem es um zwei verschiedene Leistungen aus einem Arbeitsverhältnis gegangen sei.

    Der BFH hat in seinen Urteilen vom 16. Oktober 2002, Az. XI R 23/00 (Bruttoarbeitslohn und Entschädigung, NV 2003, 463), XI R 61/00 (BStBl II 2003, 183) und XI R 75/00 (zwei Arbeitsverhältnisse, inländische Sozialversicherungsleistungen jeweils nur für einen Teil des Jahres erbracht; DB 2003, 640) zwar entschieden, dass zu den Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit im Sinne des § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 EStG, die zu einer Kürzung des Vorwegabzuges führen, auch eine sozialversicherungsfreie Entlassungsentschädigung zählt, dass die Höhe der vom Arbeitgeber erbrachten Zukunftssicherungsleistungen im Sinne des § 3 Nr. 62 EStG für den Umfang der Kürzungen des Vorwegabzuges ohne Bedeutung ist und dass der Vorwegabzug auch dann um 16% der Summe der Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit zu kürzen ist, wenn der Arbeitgeber Leistungen für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers während des Veranlagungszeitraumes nur zeitweise erbringt.

  • BFH, 16.10.2002 - XI R 75/00

    Vorwegabzug: Zeitweise steuerfreie Arbeitgeberleistungen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 26.08.2003 - 2 K 1492/03
    Der BFH hat in seinen Urteilen vom 16. Oktober 2002, Az. XI R 23/00 (Bruttoarbeitslohn und Entschädigung, NV 2003, 463), XI R 61/00 (BStBl II 2003, 183) und XI R 75/00 (zwei Arbeitsverhältnisse, inländische Sozialversicherungsleistungen jeweils nur für einen Teil des Jahres erbracht; DB 2003, 640) zwar entschieden, dass zu den Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit im Sinne des § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 EStG, die zu einer Kürzung des Vorwegabzuges führen, auch eine sozialversicherungsfreie Entlassungsentschädigung zählt, dass die Höhe der vom Arbeitgeber erbrachten Zukunftssicherungsleistungen im Sinne des § 3 Nr. 62 EStG für den Umfang der Kürzungen des Vorwegabzuges ohne Bedeutung ist und dass der Vorwegabzug auch dann um 16% der Summe der Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit zu kürzen ist, wenn der Arbeitgeber Leistungen für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers während des Veranlagungszeitraumes nur zeitweise erbringt.
  • BFH, 16.10.2002 - XI R 61/00

    Kürzung des Sonderausgabenvorwegabzugs

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 26.08.2003 - 2 K 1492/03
    Der BFH hat in seinen Urteilen vom 16. Oktober 2002, Az. XI R 23/00 (Bruttoarbeitslohn und Entschädigung, NV 2003, 463), XI R 61/00 (BStBl II 2003, 183) und XI R 75/00 (zwei Arbeitsverhältnisse, inländische Sozialversicherungsleistungen jeweils nur für einen Teil des Jahres erbracht; DB 2003, 640) zwar entschieden, dass zu den Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit im Sinne des § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 EStG, die zu einer Kürzung des Vorwegabzuges führen, auch eine sozialversicherungsfreie Entlassungsentschädigung zählt, dass die Höhe der vom Arbeitgeber erbrachten Zukunftssicherungsleistungen im Sinne des § 3 Nr. 62 EStG für den Umfang der Kürzungen des Vorwegabzuges ohne Bedeutung ist und dass der Vorwegabzug auch dann um 16% der Summe der Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit zu kürzen ist, wenn der Arbeitgeber Leistungen für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers während des Veranlagungszeitraumes nur zeitweise erbringt.
  • FG Schleswig-Holstein, 27.01.2003 - 3 V 236/02

    Berücksichtigung von Einnahmen des Ehegatten, für den keine

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 26.08.2003 - 2 K 1492/03
    Daher kommen Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit nur dann als geeigneter Anknüpfungspunkt für die Ermittlung des Kürzungsbetrages in Betracht, wenn sie aus einer Tätigkeit stammen, für die Zukunftssicherungsleistungen erbracht werden (Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Beschluss vom 27. Januar 2003, 3 V 236/02, EFG 2003, 524).
  • BFH, 26.02.2004 - XI R 59/03

    Mehrere nichtselbstständige Arbeitsverhältnisse: Kürzung Vorwegabzug

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage, mit der die Kläger begehrten, den Vorwegabzug nur um 16 % aus 2 815 DM zu kürzen, statt (Entscheidungen der Finanzgerichte 2004, 102).
  • FG Düsseldorf, 20.10.2003 - 17 K 5703/01

    Bemessungsgrundlage für Kürzung des Vorwegabzugs bei Erbringung von

    Die Tatsache, dass nur einer der beiden Arbeitgeber Zukunftssicherungsleistungen erbringt, der andere dagegen nicht, führt nicht dazu, dass lediglich die aus der Beschäftigung bei der B GmbH resultierenden Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit in die Bemessungsgrundlage für die Kürzung des Vorwegabzugs einzubeziehen sind (ebenso Urteile des Finanzgerichts - FG - Düsseldorf vom 16.07.2003, 13 K 5746/02 E, Entscheidungen der Finanzgerichte 2003, 1376; vom 28.07.2003, 7 K 6232/00 E, n.v., vgl. Internetseite des FG Düsseldorf; a. A. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.08.2003, 2 K 1492/03, n. v.).
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